Am 19. März 2016 (einem Freitag) erhielten wir dann endlich die Information von unserem Notar, dass das Katasteramt die Grundstücksteilung vermerkt hat und schickte uns den „richtigen“ Kaufvertrag über das Grundstück zu. Die Eintragung im Grundbuchamt hatte er zeitgleich in Auftrag gegeben. Natürlich wurden wir aufgefordert möglichst schnell (innerhalb einer Woche) den Kaufpreis an die bisherigen Eigentümer zu zahlen.
Weiterlesen „Grundbucheintragung Teil 2 – endlich Eigentümer!“